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   BSG, 21.01.1960 - 8 RV 1277/58   

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https://dejure.org/1960,9190
BSG, 21.01.1960 - 8 RV 1277/58 (https://dejure.org/1960,9190)
BSG, Entscheidung vom 21.01.1960 - 8 RV 1277/58 (https://dejure.org/1960,9190)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 1960 - 8 RV 1277/58 (https://dejure.org/1960,9190)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2020 - L 4 R 1223/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensmangel - Anhörung eines

    Denn das SG unterließ die Ermittlungen nicht aufgrund seiner Rechtsauffassung zum materiellen Recht, sondern wegen fehlerhafter Anwendung der Verfahrensnorm des § 109 SGG selbst (zur unberechtigten Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG als wesentlichem Verfahrensmangel bereits BSG, Urteil vom 21. Januar 1960 - 8 RV 1277/58 - juris, Rn. 12 ff.).
  • LSG Bayern, 10.08.2017 - L 17 U 400/16

    Wesentlicher Mangel - Recht auf Anhörung eines Arztes wurde nicht gewahrt

    Der beschriebene Verfahrensmangel ist auch wesentlich, weil die Entscheidung des SG auf ihm beruhen kann (zur Wesentlichkeit des Mangels siehe Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 159 Rn. 3a; zur unberechtigten Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG als wesentlichem Verfahrensmangel siehe u.a. BSG v. 21.01.1960 - 8 RV 1277/58, juris).
  • LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 208/17

    Zurückverweisung, Gerichtsbescheid, Heilbehandlung

    Der beschriebene Verfahrensmangel ist auch wesentlich, weil die Entscheidung des SG auf ihm beruhen kann (zur Wesentlichkeit des Mangels siehe Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 159 Rn. 3a; zur unberechtigten Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG als wesentlichem Verfahrensmangel siehe u.a. BSG v. 21.01.1960 - 8 RV 1277/58, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2021 - L 10 U 3803/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung

    Denn das SG hat die Ermittlungen nicht auf Grund seiner Rechtsauffassung zum materiellen Recht unterlassen, sondern wegen fehlerhafter Anwendung der Verfahrensnorm des § 109 SGG selbst (zur unberechtigten Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG als wesentlichem Verfahrensmangel: BSG, U. v. 21.01.1960, 8 RV 1277/58, juris Rdnr. 12 ff.).
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